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AG Berlin-Charlottenburg, 03.01.2005 - 209 C 470/04 |
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AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 03.01.2005 - 209 C 470/04 (https://dejure.org/2005,59352)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 03. Januar 2005 - 209 C 470/04 (https://dejure.org/2005,59352)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Schönheitsreparaturklausel; Fristenregelung; Endrenovierungsklausel
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Schönheitsreparaturen und starre Fristen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03
Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.01.2005 - 209 C 470/04
Auch ist ein Interesse des Vermieters, den Mieter auch dann zur Renovierung der Wohnung zu verpflichten, wenn ein Renovierungsbedarf tatsächlich noch nicht besteht, nicht schützenswert (BGH GE 2004/1023). - BGH, 02.12.1992 - VIII ARZ 5/92
Formularmäßige Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 03.01.2005 - 209 C 470/04
Denn bei der Prüfung einer Klausel nach § 307 BGB bzw. § 9 AGBG a. f. ist der gesamte Klauselinhalt einschließlich seiner Individualanteile zu würdigen (BGH NJW 1993/532).